Eine passende und günstige Finanzierung ist oft eine der Grundvoraussetzungen für die Verwirklichung einer Photovoltaikanlage. Dank der Zuverlässigkeit der Photovoltaik werden Kreditvergaben in der Regel ohne Grundbucheintrag durchgeführt. Es kann ein KfW-Kredit beantragt werden, fragen Sie hierzu Ihre Hausbank
Beim Ordnungsamt der Gemeinde erhalten Sie die Auskunft, ob für die PV-Anlage eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Das Finanzamt sollte umgehend über die Installation der Photovoltaikanlage informiert werden. Da Sie als Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage automatisch Unternehmer werden, bekommen Sie eine Umsatzsteuernummer zugeteilt. Zuerst muss monatlich, später vierteljährlich – eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Zusätzlich zu der Einspeisevergütung erhält jeder Betreiber für den PV-Strom vom Netzbetreiber 19 % Umsatzsteuer, welche an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dafür kann die komplette Umsatzsteuer, die für die Investition angefallen ist abgezogen werden (Vorsteuer). Es kann alternativ auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Dadurch entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuererklärung, allerdings bekommt der Photovoltaik-Betreiber nicht die Umsatzsteuer der Investitionen erstattet. Von daher wird die Kleinunternehmerregelung nur sehr selten in Anspruch genommen. In der Einkommenssteuererklärung wird über die Anlage GSE der Gewinn oder Verlust dem Finanzamt mitgeteilt. Die Berechnung erfolgt über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Von dem erzielten Gewinn werden nicht nur alle laufenden Ausgaben sondern auch die Abschreibung abgezogen. Über eine angenommene Nutzungsdauer von 20 Jahren können jährlich fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. Eine Sonderabschreibung bis zu 20% ist möglich.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage muss also mit einem gewissen administrativen Mehraufwand rechnen. Die steuerliche Behandlung der Photovoltaik mit Vorsteuerabzug und diversen Abschreibungsmöglichkeiten bringt zusätzliche finanzielle Vorteile. Fragen Sie hierzu auch unbedingt Ihren Steuerberater oder:
www.steuerkanzlei-striebinger.de